FEUERWEHRTOPF FÜR LIVE-AKTIVÄTEN IN NRW

DIE ANTRAGSPHASE IST BEENDET!

FOLGENDE POP-ACTS AUS NRW GEHEN MIT DEN GELDERN AUS DEM FÖRDERTOPF FÜR LIVE-AKIVITÄTEN AUF TOUR:

 

Afreako | Anna Grillmeier | Aquapax | Curlywaters | Deep Ya Deep | DESOLAT | Die Feuersteins | EES | Ein Rosenkavalier | Etienne EBEN & Band | EviNmc | FALSE LEFTY | Femina Band | Florence Besch | Formosa | GehörWäsche | Grizzel x Veminoir | Hara Samadhi | Henry Lee | HIHEME | HIMOYA | HYMEN | Internet Dream | Janou | Jedöns | Junodori | Kai Normann | Karmakind | LILOU | LIV ALMA | MAALI | Mags | MARKUZ WALACH | Mild Obsessions | Mylène Kroon | Nadu & Carzie Nabz | NeuroTidal | ORTA | Paroli | Pinches Perros Dia de Muertos | she-dog | SMOT | Still Talk | SUIR | Superthousand | the glitch youth | The Honeyclub | Themis | TiktAAlik | VAVUNETTHA | Vide Obscur | WBB Crew | Woodship

 

Der Feuerwehrtopf für Live-Aktivitäten in NRW unterstützt Musiker*innen aus NRW, die sich der Popkultur zugehörig fühlen dabei, ihre Live-Vorhaben für 2023 in die Tat umzusetzen bzw. ermutigt sie dazu, solche zu planen. 

 

Ziel des Förderprogramms ist es, Musiker*innen aus NRW in einer post-pandemischen Zeit und vor dem Hintergrund der enormen Kostensteigerungen im Rahmen der allgemeinen Inflation, dabei zu helfen, sich live präsentieren zu können. Dabei soll der Zugang zu der Förderung so niedrigschwellig wie möglich erfolgen.

 

Die Fördersumme beträgt 1.000 Euro brutto pro Antrag und Musiker*in/Projekt/Band/Act und kann für das laufende Jahr einmalig über das digital zur Verfügung gestellte Formular beantragt werden. Alle Infos und die Antragsunterlagen zum Download findet ihr hier:

  NRW Feuerwehrtopf Live_Antragsunterlagen

►  Logos (inkl.Vorlagen für Social-Media Slide)

►  NRW Feuerwehrtopf Live_Verwendungsnachweis

►  NRW Feuerwehrtopf Live_Checkliste Verwendungsnachweis

►  ANBest-P_Allgemeine Nebenbestimmungen

►  NRW Feuerwehrtopf für Live-Aktivitäten_Infos, Fördervoraussetzungen, Bewerbungs- und Auswahlverfahren (Stand 25.08.23)

 

Antragsfrist: 01.08 – 31.08.2023

► Die Anträge müssen per Mail und postalisch eingereicht werden. Bitte die Antragsunterlagen nicht als Scan oder Foto-/Bilddatei einschicken, sondern im offenen PDF-Format (das ausgefüllte PDF abspeichern und versenden). Parallel dazu bitte umgehend alles ausdrucken, unterschreiben und postalisch an die angegeben Adresse senden.

► Bitte vor Antragstellung das Dokument mit den Infos und den Förderbedingungen ausführlich durchlesen.

► ACHTUNG! Wir weisen darauf hin, dass gemäß der Bestimmungen nur Live-Vorhaben förderberechtigt sind, die innerhalb Nordrhein-Westfalens stattfinden!

 

Antragsberechtigt sind:

 semiprofessionelle Musiker*innen (Als semiprofessionelle Musiker*innen definieren wir jene Musiker*innen, die ihren Lebensunterhalt nicht hauptberuflich aus Ihrer Arbeit als Musiker*innen bestreiten und/oder die Absicht verfolgen oder sich bewusst dazu entschieden haben, ihre Existenzsicherung auf anderem Weg zu gewährleisten)

► die ihren Lebens- und Wirkungsmittelpunkt in NRW haben

► sich der Popkultur zugehörig fühlen (dazu zählen alle Spielarten des Pop wie z.B. Rock, Hip Hop, Metal, Indie)

► deren musikalisches Repertoir hauptsächlich aus eigenen Werken besteht

► für das laufende Jahr 2023 keine Förderung aus Landesgeldern erhalten haben oder werden

die mit der Förderung Maßnahmen beantragen, die mindestens zwei Konzerte/Auftritte umfassen.

 

Dabei möchten wir besonders diejenigen Musiker*innen ermutigen, sich zu bewerben, die Diskriminierungserfahrungen aufgrund von Geschlecht und/oder geschlechtlicher Identität, Nationalität, ethnischer und/oder sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, körperliche und/oder geistige Fähigkeiten, Alter sowie sexueller Orientierung erlebt haben. Es spielt keine Rolle, ob es sich um Solo-Musiker*innen oder den Zusammenschluss von mehrerer Musiker*innen (Duo, Act, Band) handelt.

 

Gegenstand der Förderung kann z.B. sein:

► Fahrtkosten (Sprit*, Miete Tourbus, Zugtickets)

► Fremdhonorare (z.B. Gastmusiker*innen, Tontechniker*innen etc.)

► Projektmanagement

► Technikmiete (z.B. Audio, Licht)

► Übernachtungskosten

► Kosten für Location (Miete o.ä.)

► Promotion-/Marketingkosten (Posterdruck, Social Media, etc.)

Fahrt- und Transportkosten können nach dem Landesreisekostengesetz (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=25020220105124746070) mit Angabe des Start- und Zielortes und den gefahrenen Kilometern mit 0,30 € pro Kilometer abgerechnet werden.

 

Nicht förderfähig hingegen sind:

► Agenturkosten (Booking & Management)

► Anschaffungskosten (Kauf)

► Gagen (diese sind als Einnahmen im Kostenplan zu deklarieren)

► Gagen/Honorare für etwaige Supportbands (Vorbands)

 

Kontakt

Die Abwicklung der Förderung und die Antragsberatung wird von create music NRW übernommen.

Bei Rückfragen wendet euch per Mail an feuerwehrtopf@popboard.nrw oder telefonisch unter 0211 862064-32.

Die Vorgaben müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein. Das Vergabeverfahren erfolgt durch das PopBoard NRW. Kooperationspartner ist der Landesmusikrat NRW e. V., mit den Popförderprojekten create music NRW und popNRW.

 

FAQS FEUERWEHRTOPF

 

Zur Antragstellung

Yes, you can submit the application in English. Unfortunately, we do not have an English version of the application form yet. However, you can fill in the fields “Kurzdarstellung zur Musiker*in/Projekt/ Band/Act” (“Short description of the musician/project/band/act”) and Projektbeschreibung (“Project “description”) in English. If you need help with the application, you can contact us by mail at feuerwehrtopf@popboard.nrw or by phone at 0211 862064-32.

Anträge können nur von semiprofessionellen Bands/Musiker*innen gestellt werden, die ihren Lebens- und Wirkungsmittelpunkt in NRW haben und in 2023 noch keine Förderung durch das Land NRW erhalten haben (Förderungen von der Initiative Musik, das Stipendienprogramm des BV Pop oder Förderungen durch kommunale Kulturämter sind keine Landesförderungen und daher nicht relevant. Förderungen von create music NRW oder popNRW dagegen schon). Der*die Antragsteller*in muss eine juristische Person sein (z. B. eine Privatperson oder auch eine GbR).

Als semiprofessionelle Musiker*innen definieren wir jene Musiker*innen, die ihren Lebensunterhalt nicht hauptberuflich aus Ihrer Arbeit als Musiker*innen bestreiten und/oder die Absicht verfolgen oder sich bewusst dazu entschieden haben, ihre Existenzsicherung auf anderem Weg zu gewährleisten.

Anträge müssen bis zum 31.08.2023 per Mail an feuerwehrtopf@popboard.nrw eingereicht werden. Zusätzlich muss eine händisch unterschriebene Version per Post an PopBoard NRW, Bartholomäus-Schink-Str. 4, 50825 Köln geschickt werden.

Mit einer Entscheidung über eine Förderung ist 14 Tage nach Antragsfrist zu rechnen. Antragstellende werden per E-Mail informiert.



Über die Förderung wird per Losverfahren entschieden. Im Vorfeld findet eine Vorabprüfung auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit der eingereichten Anträge statt.



Sobald der Antrag per Mail eingereicht wurde, darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Vorhaben, die vor Antragsstellung begonnen haben, können nicht gefördert werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, wenn bereits Verträge (z.B. mit dem Veranstaltungsort) geschlossen wurden, der Ticketverkauf gestartet hat oder anderweitig Ausgaben für das Projekt angefallen oder vereinbart sind.

Nein. Alle Vorhaben müssen bis zum 31.12.2023 abgeschlossen sein. Sollten beantragte Vorhaben bis dahin nicht umgesetzt sein, muss der Förderbetrag anteilig zurückgezahlt werden.



Zum Inhalt

Gefördert werden Live-Aktivitäten von Musiker*innen aus NRW.

Ja. Antragstellende sind jedoch dazu verpflichtet, den Fördergeber umgehend über alle Änderungen (inhaltlich oder den Kostenplan betreffend) zu informieren.

Ja. Auf allen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (anlog und digital) ist mit der Einbindung der Logos auf die Förderung hinzuweisen. Auf den Social-Media-Plattformen müssen die entsprechenden Kanäle verlinkt werden. Folgende Logos sind dabei zu verwenden: 

  • Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen 
  • PopBoard NRW
  • create music NRW
  • popNRW. 

Es müssen immer alle vier Logos verwendet werden.

Zum Kostenplan

Förderfähig sind Ausgaben, die zur Umsetzung des geplanten Vorhabens notwendig sind. Dazu gehören u. a. Honorare für Gastmusiker*innen oder Techniker*innen, Organisationskosten, Raummieten, Fahrt- und Transportkosten, Übernachtungskosten und Promotion-/Marketingkosten

Fahrt- und Transportkosten können nach dem Landesreisekostengesetz (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=25020220105124746070) mit Angabe des Start- und Zielortes und den gefahrenen Kilometern mit 0,30 € pro Kilometer abgerechnet werden.

Wenn für die Umsetzung des Vorhabens eine Live-Band notwendig ist und diese Musiker*innen nicht Teil der regulären Formation sind, kann eine Gage ausbezahlt werden.

Nicht förderfähig sind Agenturkosten (für Booking und Management) sowie Anschaffungskosten jeglicher Art.

Die beantragbare Fördersumme ergibt sich aus folgender Kalkulation:
Summe der Ausgaben – Summe der Einnahmen – Eigenanteil.
Die maximale Fördersumme liegt bei 1.000 €. Es können maximal 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben gefördert werden. 10 % der Ausgaben müssen als Eigenanteil selbst erbracht werden. 

 

Rechenbeispiel 1:

Summe Ausgaben: 1.500 €
– Summe Einnahmen: 350€
– Eigenanteil: 150 € (mind. 10 % der Ausgaben)
= beantragte Fördersumme: 1.000 €

Sollten keine Einnahmen generiert werden, muss der Eigenanteil entsprechend erhöht werden, um die Finanzierungslücke zwischen Summe der Ausgaben und der max. Fördersumme zu schließen.

 

Rechenbeispiel 2: 

Summe Ausgaben: 2.000 €
– Summe Einnahmen: 0,00 €
– Eigenanteil: 1.000 €
= beantragte Fördersumme: 1.000 €

Es können maximal 90 % der förderfähigen Gesamtausgaben gefördert werden.

 

Rechenbeispiel

Summe Ausgaben: 900 €
– Summe Einnahmen: 100 €
– Eigenanteil: 90 € (mind. 10 % der Ausgaben)
= beantragte Fördersumme: 810 €

Ja, der Eigenanteil kann komplett durch bürgerschaftliches Engagement erbracht werden. Als Bürgerschaftliches Engagement gelten freiwillige, ehrenamtliche, nicht-entgeltliche Tätigkeiten, die im Rahmen des Vorhabens erbracht werden (z. B. Organisations- und Projektmanagement-Kosten). Diese können mit maximal 15 €/Stunde berechnet werden und müssen im Kostenplan auf der Ausgaben-Seite angegeben werden. Die angefallenen Stunden sind zu dokumentieren (Angabe von Datum, Anzahl der Stunden, Tätigkeitsbeschreibung und Name).

Alle Einnahmen, egal ob Festgagen, Door-Deals oder (Hut-)Spenden, sind in dem Kostenplan  anzugeben. Diese müssen den Absprachen entsprechend oder auf Erfahrungswerten beruhend möglichst realistisch kalkuliert werden.

Nach Prüfung des Verwendungsnachweises kann es bei Mehreinnahmen zu Rückforderungen kommen.

Zum Verwendungsnachweis

Für den Verwendungsnachweis sind folgende Unterlagen einzureichen:

 

  • Verwendungsnachweis-Formular (Vorlage wird zur Verfügung gestellt)
  • Tabellarische Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben (abschließenden Einnahmen- und Ausgabenplan)
  • Sachbericht
  • Nachweis über die korrekte Verwendung Förder-Logos (Screenshots, Druckerzeugnisse etc.)

     

Der Verwendungsnachweis muss fristgerecht per Mail und postalisch eingereicht werden. Rechnungen und Belege sind nicht einzureichen, müssen jedoch auf Nachfrage vorzeigbar sein und für mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.

In Kooperation mit: