FÖRDERBERATUNG

Antragsberatung Popkultur-Akteur*innen 

 

Ihr wollt ein eigenes Projekt verwirklichen, euch fehlt aber Zeit und Geld? Ihr habt Ideen, die nur darauf warten umgesetzt zu werden – ein Konzert, eine Tour oder eine Produktion mit der Band? Oder seid ihr Veranstalter*in und wollt eine neue Konzertreihe in eurer Stadt ins Leben rufen? Es gibt viele Kulturbüros und Institutionen, die euer Vorhaben fördern können. Diese haben wir für euch bereits in unserem Handbuch Förderangebote für Popmusik in Nordrhein-Westfalen zusammengetragen.

Bei Showcase NRW gibt es darüber hinaus einen Förderfinder, der euch dabei helfen kann, passende Förderungen zu finden.  

 

Doch nach der Idee kommt der nächste Schritt – die Antragsstellung. Hierfür bieten wir ab sofort eine individuelle Beratung an, um euch bei der Antragsstellung zu unterstützen. Egal ob ihr etwas Starthilfe bei eurem ersten Antrag benötigt, oder ob ihr einen umfangreichen Antrag plant, und euch langfristig professionalisieren wollt. In individuellen Beratungsgesprächen gehen wir auf eure Fragen ein und geben Tipps, was es für eine erfolgreiche Antragsstellung braucht. Von der Suche nach dem passenden Förderer, über Finanzierungsplan und Antragsprosa, zu Zeitmanagement und Konzeption – wir wollen euch unterstützen, damit ihr eure Projekte verwirklichen könnt. 

 

► Die Beratungsgespräche finden online statt. Wir planen für ein Beratungsgespräch etwa eine Stunde ein.

 

Ihr wollt an einem Beratungsgespräch teilnehmen?  

Dann meldet Euch mit Eurem Terminwunsch bei Katharina unter mail@popboard.nrw  

 

Um Euch dabei zu helfen, Eure Antragsinhalte und -ziele zu strukturieren, haben wir hier ein Dokument mit Fragen zusammengestellt: Vorbereitung für Antragsberatung

Der Fragebogen dient auch als Gedankenstütze für Eure Vorbereitung auf das Beratungsgespräch. 

 

Wer wird euch beraten?

Julian Rybarski (he/they) macht Musik, betreibt ein Label und leitet die MädchenMusikAkademie NRW. Nach dem Studium (Musik/ Theater/ Kulturpolitik/ Philosophie) gab es viele Stationen auf und hinter der Bühne, in der Musikproduktion und -vermittlung, von der Ruhrtriennale über Off-Festivals bis zu Weiterbildungsangeboten für Selbständigkeit in der Kreativbranche. Projekte zu konzipieren, zu beantragen und vorzustellen gehörte von Anfang an immer schon als wesentlicher Bestandteil dazu.

A) Übersicht Förderfristen BUNDESWEIT

Frist 1: 31. Juli 2025

Frist 2: 31. Januar 2025

Frist 1: 1. bis 31. März, 18.00 Uhr

Frist 2: 1. bis 30. September, 18.00 Uhr

3.1 Stipendium Arbeitsaufenthalte im Ausland

Das Programm läuft noch bis zum 31.12.2025

Anträge auf Förderung durch ein Stipendium für einen Arbeitsaufenthalt im Ausland müssen mindestens vier Monate vor dem geplanten Beginn des Projektes gestellt werden. Bewerbungsschluss ist demnach Juli 2025.

 

3.2 Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)

Für 2025 können fortlaufend bis zum 15. Mai, 23:59 Uhr, Anträge gestellt werden.

Anträge auf Förderung durch ein Stipendium für einen Arbeitsaufenthalt im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn des Projektes gestellt werden.

                 

3.3 Reisekostenförderung

Künstlerisch-Pädagogische Musikprojekte im Ausland

Die Reisekostenförderung kann durchgehend beantragt werden.

Anträge sollten spätestens drei Monate vor Projektbeginn vorliegen.

 

3.4 Reisekostenzuschuss Profimusiker*innen und Ensembles

Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

 

3.5 Auslandsprojekte von Chören, Nachwuchs- und Amateurensembles

Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

 

3.6 Internationale Musikprojekte in Deutschland

Laufende Beantragung ist möglich. Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

4.1 KÜNSTLER:INNENFÖRDERUNG

19. März bis 9. April, 12 Uhr

18. Juni bis 9. Juli, 12 Uhr (?)

17. September bis 8. Oktober, 12 Uhr (?)

 

4.2 EXPORTFÖRDERUNG

Durchgängig, Spätestens fünf Wochen vor dem ersten Auftritt.

4.2.1 GO! Export

Durchgängig, Spätestens sechs Wochen vor dem Reiseantritt

4.2.2 DO! Export

Wird aktuell (10. März 2025) überarbeitet

 

4.3 LIVEMUSIKFÖRDERUNG

4.3.1 Live 500

Derzeit offenbar nicht

4.3.2 Festivalförderfonds

Derzeit offenbar nicht

 

4.4 INFRASTRUKTUR

Noch keine neue Frist 2025 online

 

4.5. APPLAUS

Die Bewerbungsphase startet im Frühjahr 2025.

1. November 2025 (Start der Nominierungsphase PopCamp 2026)

B) Übersicht Förderfristen NRW

30. Juni für Projekte ab Januar des Folgejahres

30. November für Projekte ab April des Folgejahres

16. März 2025

Projektförderung für Veranstalter*innen

1. Juni

1. Dezember

Bands und Solomusiker*innen

1. Juni

1. September

1. Dezember

National und international bekannte Musikfeste (Land NRW)

Derzeit keine Fristen online. Üblicherweise 31. März für das laufende und 31. Oktober für das kommende Jahr.

 

Kooperationsförderung internationaler Kulturaustausch

31. März

 

Kultur-Exportförderung

31. März

 

Diversitätsfonds

Keine Frist mehr für 2025. Ansonsten: 31. Oktober für das Folgejahr.

 

Allgemeine Projektförderung

31. März

 

Umfassende Stärkung der Freien Szene – Ensembleförderung

28. Februar

 

Ehrensold

Keine Frist

 

Spielstättenprogrammprämie

Derzeit keine Termine

 

Musikprojekte mit Geflüchteten

Derzeit keine Antragstermine

                 

Amateurmusikförderung

Bis zum 31.Oktober des Vorjahres

Beantragung ist ganzjährig möglich

Die Bewerbungsphase startet zu Beginn des kommenden Jahres.

Derzeit keine Fristen online

Musikkulturen/ Auftrittsnetzwerk „Musikkulturen“

31. März

 

NOperas! / feXm

Beendet für dieses Jahr. Wird neu ausgeschrieben

 

Kultur, Diversität und Diskurs

Derzeit offenbar nicht

Derzeit keine Fristen online

30. September für das Folgejahr (Einreichung Projektdatenblatt beim Koordinationsbüro)

30. November für das Folgejahr (Einreichung bei den zuständigen Bezirksregierungen)

C) Fristen der NRW-Kommunen

Anträge für die große Förderung (bis 50.000 €) müssen bis zum 30.09. für das Folgejahr und bis zum 30. März im laufenden Jahr, für die kleine Kulturförderung (bis 5.000 €) gelten dieselben Bedingungen.

Der Antrag ist schriftlich oder online bis zum 30.09. eines Jahres für das Folgejahr zu stellen. Projektbewilligungen erfolgen jeweils zum 20. Oktober. Der Durchführungszeitraum des Projektes ist von Januar bis Dezember des Folgejahres möglich.

Es werden keine Fristen angegeben.

Die Antragsfrist für Projekte der ersten Jahreshälfte 2026 endet am 30. Juni 2025.

Es gibt pro Jahr zwei Förderrunden.

Dortmund.Macht.Lauter

Frist: 09. März

Spielstätten-Förderpreis Dortmund Dortmund Live & Sonderpreis Best Support

Derzeit keine Bewerbung möglich.

Projektförderung Musik | Clubpreis

Derzeit keine Bewerbung möglich.

 

Jährlich bis zum 31. Oktober

Förderung der Freien Kulturarbeit

07. Mai 2025

Essen Kulturamt, Kultur Projektförderung

Erste Jahreshälfte: 31. Oktober des Vorjahres

Zweite Jahreshälfte: 31. März des laufenden Jahres

 

Referat Kultur der Stadt Gelsenkirchen
Werden noch nachgetragen

01. März, 15. August

Projektförderung Popkultur der Stadt Köln

Keine Fristen in der Zukunft zu finden (Stand 14. März)

                 

Förderung von Produktionen und Sonderprojekten der Stadt Köln

Keine Fristen in der Zukunft zu finden (Stand 14. März)

 

Cologne Music Export

Keine Fristen in der Zukunft zu finden (Stand 14. März)

 

Förderung zur Erschließung und Herrichtung von Proberäumen der Stadt Köln  

Keine Fristen in der Zukunft zu finden (Stand 14. März)

 

Lärmschutzfonds der Stadt Köln

Anträge können unterjährig gestellt werden

 

Bauzuschüsse der Stadt Köln

Keine Fristen in der Zukunft zu finden (Stand 14. März)

 

Allgemeine Projektförderung

Keine Angabe der Frist

Bergischer Kulturfonds

Frist: 09. Mai 2025

31. März (Institutionelle Förderung und Projektförderung)

Fristunabhängig im ganzen Jahr (Sonderförderung)

Bergischer Kulturfonds

Frist: 09. Mai 2025

Bergischer Kulturfonds

Frist: 09. Mai 2025

 

Sparkassenfonds für Kunst und Kultur

Fristen: 31. März und 30. September

                 

Allgemeine Projektförderung

31.März 2025

 

PopBoard “Förder Talk”

 

Im Rahmen unseres Interviewformats “Förder Talk” haben wir bereits geförderte Musiker*innen und Bands nach Ihren Erfahrungen mit Förderungen gefragt.

The Honey Club aus Bochum sprechen über die Förderung von create music NRW, Musikerin FINA gibt Einblicke in die Künstler*innen Förderung der Initiative Musik und die Band Keshavara aus Köln hat Tipps für das Förderprogramm „Ensembleförderung Musik” des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW.  Die Videos dazu findet ihr hier: