Barrierefreiheit

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Die PopBoard NRW UG bemüht sich, ihren Webauftritt oder mobile Anwendung im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – Konformitätsstufe AA – möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV NRW 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Angebot www.popboard.nrw

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11.06.2026 erstellt.
Die Aussagen dieser Erklärung wurden zuletzt im Juni 2026 überprüft.
Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durch eine Selbstbewertung.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV NRW 2.0 erfüllt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit BITV NRW 2.0

Teilbereiche, die nicht barrierefrei sind:

Barriere: Inhalte

Barriere: PDF-Dokumente

Barriere: Eingebettete Videos

Feedbackmechanismus / Barrieren melden

Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.

Kontakt zur Ansprechperson:

PopBoard NRW UG
Bartholomäus-Schink-Str. 4
50825 Köln

Telefon: +49 155 672 455 72
E-Mail: mail@popboard.nrw

Bitte nennen Sie die genaue URL und beschreiben Sie das Problem. Wir bemühen uns um eine zeitnahe Lösung.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Link zum Kontaktformular:
https://www.mags.nrw/kontakt

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung: https://www.lbbp.nrw.de/die-beauftragte