14 Dez Info-Veranstaltung “Förderprogramm Ensembleförderung Musik”, Am 10.01.2024
Ensembleförderung: Betrifft mich das überhaupt? Ja, denn auch Bands oder Solo-Künstler*innen mit einer festen Liveband (ab 3 Personen und Wohnsitz seit mind. 2 Jahre in NRW) gelten als Ensembles. Deshalb wollen wir euch, Musiker*innen aus dem Bereich Popkultur ermutigen, euch zu bewerben, auch wenn ihr euch vielleicht nicht direkt angesprochen fühlt.
Bevor es an die Antragsstellung geht, laden wir euch im neuen Jahr zu einer digitalen Info-Veranstaltung zum “Förderprogramm Ensembleförderung Musik” ein. Dabei handelt es sich um eine moderierte Vorstellung des Förderprogramms durch uns, das PopBoard NRW sowie Vertreter*innen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW sowie der Bezirksregierung Düsseldorf und einer Möglichkeit für euch, im Anschluss Fragen zu stellen.
► Mittwoch, 10.01.2024 | 16-17:30 Uhr
Die Förderung spricht Künstler*innen an, die die ersten Schritte bereits hinter sich haben. Ihr habt Interesse? Dann schaut euch die Förderbedingungen in Ruhe an und meldet euch bis zum 05.01.24 unter der mail@popboard.nrw bei uns!
Die wichtigsten Infos im Überblick:
► Ziel: Das Land verfolgt mit der Förderung das Ziel, die besondere künstlerisch-kulturelle Qualität des jeweiligen Ensembles (Band) in seinem spezifischen Segment zu fördern (siehe ausführlich hierzu Punkt 3 in den Fördergrundsätzen)
► Wer wird gefördert:
Freie professionelle Musikensembles (also auch Bands), die seit mindestens zwei Jahren ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben und überwiegend in Nordrhein-Westfalen künstlerische Projekte durchführen.
Des Weiteren müssen die Ensembleleitung und die Musikerinnen/Musiker der Stammbesetzung ihren Arbeitsmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen haben.
► Dauer & Umfang:
Die Ensembleförderung wird in der Regel ab dem 1. September des Antragsjahres gewährt und für bis zu drei Jahre (36 Monate) bewilligt.
Mit dem Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
Ensembles (Bands) ab drei Mitgliedern können Fördermittel in einer Höhe von 20.000 € bis zu 100.000 € jährlich/je Spielzeit beantragen
► Was wird gefördert:
Neben projektbezogenen Ausgaben können Overheadkosten des Ensembles bis zu einer Höhe von 30% als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Ein Eigenanteil (Barmittel) i. H. v. mindestens 10% v. H. der Gesamtausgaben ist Voraussetzung.
► Nötige Antragsunterlagen: Formantrag, ausführliche Konzeptbeschreibung (ca. 5 Seiten), Konzertplanung, Aufstellung der Stammbesetzung, detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan (nach Jahren getrennt)
► Frist: Jeweils der 28.02. des Jahres des Projektbeginns (Abgabe bei der zuständigen Bezirksregierung). Tretet gerne mit eurer zuständigen Bezirksregierung (diese haben wir unten für euch verlinkt) in den Austausch! Denn: ein Förderantrag – so auch die Bezirksregierung Düsseldorf – ist ein gemeinsamer Prozess.
Weitere bzw. ausführliche Infos:
Website Ministerium: Umfassende Stärkung Freie Musikszen, Punkt “Ensembleförderung”: www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/staerkungsinitiative-kultur
Fördergrundsätze: www.mkw.nrw/sites/default/files/documents/2019-03/mkw_nrw_kultur_foerdergrundsaetze_musik_ensemblefoerderung.pdf
Bezirksregierungen NRW
Arnsberg: https://www.bra.nrw.de/kultur-sport/kultur/ensemblefoerderung
Düsseldorf: https://www.brd.nrw.de/services/foerderprogramme/kunst-und-kulturfoerderung/aufgaben-kunst
Köln: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/wirtschaft-und-kultur/kunst-und-kulturpflege
Münster: https://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderprogramme_a-z/48_musik_und_choere/index.html
Einen kleinen Erfahrungsbericht einer geförderten Band könnt ihr euch HIER anschauen.